Neue Coronaregeln nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab dem 19.03.2022

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom 19.03.2022 an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.

Mehr unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-nutzt-uebergangsregelung-neue-corona-schutzverordnung-bis-zum