Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung) zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche Zur Sonderseite mit den wichtigsten Informationen: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Aktuelles
Die Landesregierung NRW hat die Änderungen zur Coronaschutzverordnung veröffentlicht (gültig ab dem 25.01.2021). Die Änderungen zur vorherigen Version sind gelb unterlegt. Download der Coronaschutzverordnung vom 21.01.2021 Weitere Informationen und Verordnungen sind unter: https://www.land.nrw/corona abrufbar.
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung ist hier abrufbar: Coronaschutzverordnung Weitere Informationen und Verordnungen sind unter: https://www.land.nrw/corona abrufbar.
Wir sammeln Geld- und Sachspenden für den Tierschutzverein Werdohl-Neuenrade e.V. Die Spenden gehen zu 100 Prozent an den Tierschutzverein! Spendenkonto: DE40 4585 1020 0072 7124 41, Michelle Nohl Futter- & Zubehörspenden: Schreibt uns einfach für die privaten Adressen (zur Abholung bei euch oder wenn ihr die Sachspenden uns bringen möchtet) […]
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung ist hier abrufbar: Coronaschutzverordnung Weitere Informationen und Verordnungen sind unter: https://www.land.nrw/corona abrufbar.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist hier abrufbar: Coronaschutzverordnung Weitere Informationen und Verordnungen sind unter: https://www.land.nrw/corona abrufbar.
Die WBG wünscht allen Werdohlern und Besuchern dieser Webseite einen besinnlichen Advent, ein ruhiges und frohes Weihnachstfest und ein gesundes Coronafreies neues Jahr! Advent und Weihnachten ist wie ein Schlüsselloch, durch das auf unsren dunklen Erdenweg ein Schein aus der Heimat fällt. Autor: Friedrich von Bodelschwingh
Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen: – vor der Einreise das Gesundheitsamt informieren – 10 Tage in Quarantäne Frühestens ab dem 5. Tag nach Einreise kann ein Covid-19-Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne beendet werden kann. Weitere Infos unter: https://www.land.nrw/