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SUMMARY:Kommunalwahl 2025
DESCRIPTION:Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger\, \ndie nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen findet am 14. September 2025 statt. Falls erforderlich\, werden Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und – beamten am 28. September 2025 durchgeführt. \nDiese Wahl ist eine der wichtigsten politischen Entscheidungen auf lokaler Ebene und bestimmt die zukünftige Entwicklung der Region. \nIm Märkischen Kreis finden sogenannte „verbundene Wahlen“ statt\, da sowohl auf Kreisebene als auch in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gewählt wird. Auf Kreisebene wählen die Bürgerinnen und Bürger den Kreistag sowie den Landrat oder die Landrätin\, in allen 15 Kommunen die Gemeinderäte\, und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. \nDie Wahlberechtigten haben bei der Wahl der kommunalen Vertretung – also des Kreistags\, Gemeinderats oder Stadtrats – eine Stimme. Mit dieser wird sowohl ein Wahlbezirkskandidat als auch die Reserveliste der jeweiligen Partei oder Wählergruppe gewählt\, die den Kandidaten aufgestellt hat. \nBürgermeisterinnen\, Bürgermeister sowie Landrätinnen oder Landräte werden direkt per Mehrheitswahl bestimmt. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten\, erfolgt eine Stichwahl. \nDie Wahl erfolgt unmittelbar\, frei und geheim. Jede Stimme zählt gleich viel. Wählen ist Ihr Grundrecht. Ihre Entscheidung betrifft Ihr unmittelbares Umfeld: die Infrastruktur\, den Tourismus\, die Schulen\, die Gesundheits- und Notfallversorgung\, und die Vereine. \nAb dem 16. Lebensjahr dürfen Sie zum ersten Mal wählen. Nutzen Sie diese wichtige Gelegenheit um aktiv zum zukünftigen Wachstum beizutragen. \nQuelle: Märkischer Kreis Link: https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/kommunalwahl-2025
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