Das Land NRW veröffentlicht eine neue Coronaschutzverordnung. Die wesentliche Änderung besteht bei der Gleichstellung von geimpften und genesenen mit negativ getesteten Personen. Jedoch gelten auch hier noch Einschränkungen in einigen Bereichen: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#35e364cf Die neue Coronaschutzverordnung ist hier abrufbar: https://www.wbg-werdohl.de/wp-content/uploads/2021/05/2021-04-30_coronaschvo_ab_03.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Märkischer Kreis
Weiterhin hält der Märkische Kreis an den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen fest. Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar: https://www.wbg-werdohl.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtliches_Nr._21_Nachtrag.pdf
Der Märkische Kreis legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein! Die Allgemeinverfügung wird weiter angewendet.
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Die Bundesregierung verlängert die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 und ergänzt sie um eine entsprechende Verpflichtung. Zur Veröffentlichung der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unternehmen-muessen-tests-anbieten-1888764
Infos unter: https://www.come-on.de/kreis-mk/ausgangssperre-mk-gericht-corona-entscheidung-maerkischer-kreis-arnsberg-eilantrag-luedenscheid-iserlohn-90457323.html