Neue Coronaverordnungen in NRW 06/2022
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Nach Wegfall vieler Coronabeschränkungen gelten nur noch vereinzelte Verordnungen für verschiedene Bereiche. Die Empfehlung zum Tragen der Masek bleibt bestehen.
Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom 19.03.2022 an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. Mehr unter: […]
Download der aktuellen Test- und Qurantäneverordnung: Download der aktuellen Coronaschutzverordnung: