Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) ist am 23.03.2020 in Kraft getreten und
Allgemeinverfügung der Stadt Werdohl vom 02.04.2020
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Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die
Aktuelle Presseinformation des NRW-Wirtschaftsministeriums:
NRW Soforthilfe für Kleinunternhemen vom 25.03.2020 (PDF-Datei)
Merkblatt: Eckdaten Corona Soforthilfe (PDF-Datei)
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Hier kann die aktuelle Verordnung der Landesregierung NRW abgerufen werden:
https://www.wbg-werdohl.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-22_CoronaSchVO_NRW.pdf
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Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung
Weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben in Werdohl. Neue Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht.
Hier der direkte Download der PDF-Datei:
Die Stadt Werdohl hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.
Hier der direkte Download der PDF-Datei:
Auf der Internetseite der Stadt Werdohl findet man das Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW zu
Die Stadt Werdohl hat auf ihrer Internetseite aktuelle Informationen zum Corona-Virus veröffentlicht und damit auch ab sofort sämtliche öffentlichen und …