Allgemeinverfügung der Stadt Werdohl vom 02.04.2020

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) ist am 23.03.2020 in Kraft getreten und wurde durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.03.2020 aktualisiert. Die Verordnung ersetzt die vorgenannten Allgemeinverfügungen vom 15.03.2020, 17.03.2020 und 18.03.2020.
 
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