Land NRW Anpassung der Coronaschutzverordnung ab dem 29.03.2021

Das Land NRW erlässt eine angepasste Coronaschutzverordnung ab dem 29.03.2021. Die wesentlichen Änderungen sind im PDF-Dokument gelb markiert und betreffen vorwiegend die sogenannte „Notbremse“.

Die aktuelle Coronschutzverordnung zum Download:

Coronschutzverordnung ab dem 29.03.2021