Haushaltsberatungen 2015 / Ergebnisse der WBG

Die Stadtverwaltung hatte bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs die These vertreten, ein Ausgleich des Haushalts sei im Jahr 2018 ohne Steuererhöhungen nicht möglich. Der WBG ist es ein Anliegen den Haushaltsausgleich 2018 ohne die geplanten Steuererhöhungen zu erreichen. Daher beschloss die WBG in ihrer Sitzung folgende Punkte:

1) Hauptziel ist es, den Haushaltsausgleich ohne die geplanten Steuererhöhungen zu erreichen!

2) Ein verstärkte interkommunale Zusammenarbeit in den unterschiedlichsten Bereichen wird angestrebt! Eine gemeinsame Nutzung, der in den Kommunen vorhandenen Ressourcen, muss zwangsläufig zu Einsparungen führen. Dies bezieht sich nicht nur auf Kooperationen, sondern auch gemeinschaftliche ÄÖR sind denkbar.

3) Die Wirtschaftsförderung der Stadt Werdohl muss neu ausgerichtet werden. Durch gute Wirtschaftsförderung wird der Standort Werdohl nachhaltig gestärkt! Wachstum in Industrie, Handwerk und Handel sind der Motor zur Steigerung der Gewerbesteuer. Also führt eine gute Wirtschaftsförderung mittelfristig zu erhöhten Einnahmen der Stadt und finanziert sich mittelfristig selbst.

4) Eine Neuordnung der Schullandschaft in Werdohl ist dringend erforderlich. Diese muss, sobald die entsprechenden Zahlen aus der Verwaltung vorliegen, zügig diskutiert, beschlossen und umgesetzt werden. Der GPA-Bericht weist einen Flächenüberschuss von ca. 120000 qm in der Werdohler Schullandschaft aus. Selbst wenn es nicht möglich ist, ein 100% passendes Schüler/Flächen Verhältnis zu erreichen, ist hier absoluter Handlungsbedarf aufgezeigt.

5) Konzentration auf die Pflichtaufgaben! Die finanzielle Situation, der demographische Wandel und die stetig sinkende Einwohnerzahl machen ein Umdenken erforderlich. Die Verwaltungsstruktur, mit ihren Aufgaben und Zuständigkeiten, muss den sich verändernden Gegebenheiten angepasst werden. Werdohl kann und darf es sich nicht mehr leisten, Aufgaben zu übernehmen und zu finanzieren, zu denen sie nicht zwingend verpflichtet ist.

6) Gebäudemanagement! Hier muss überprüft werden, welche Gebäude, Grundstücke, Plätze und sonstige Einrichtungen die Stadt noch benötigt, oder vorhalten muss. Alle anderen sollten veräußert, geschlossen oder rückgebaut werden.