Westpark: WBG lässt nicht locker

Nachdem das Bürgerbegehren gegen dieses Projekt aus formalen Gründen gescheitert ist, nutzt die WBG-Fraktion jetzt ihr in der Gemeindeordnung verankertes Antragsrecht und fordert Bürgermeisterin Silvia Voßloh auf, einen acht Punkte umfassenden Fragenkatalog zum Westpark zu beantworten.

Fraktionsmitglieder seien mehrfach von Bürgern nach dem Entwicklungsstand der Baumaßnahme Westpark gefragt worden, teilen die beiden Fraktionssprecher Volker Oßenberg und Thorsten Hänel in einem Schreiben an die Bürgermeisterin mit. Die dabei an die WBG-Vertreter herangetragenen Fragen hätten sie zusammengefasst, heißt es in dem Antrag weiter.

Was folgt, ist eine Liste mit kritischen Fragen, die so oder in ähnlicher Form auch schon früher gestellt worden sind, beispielsweise während der Informationsveranstaltung im Sommer im Festsaal Riesei. Viele der Fragen sind formaljuristischer Art und drehen sich um die etwas schwierigen Besitzverhältnisse des Geländes zwischen Dammstraße und Lenne, auf dem im nächsten Jahr der Westpark entstehen soll.
Nicht das ganze Areal gehört der Stadt, kleine Bereiche befinden sich auch in Privatbesitz. Die WBG fragt deshalb, ob mit allen betroffenen Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge abgeschlossen worden seien. Mit solchen Verträgen, die im Baugesetzbuch geregelt sind, kann die Stadt zum Beispiel die Grundstücksnutzung sichern.

Außerdem drängt die WBG auf die Beantwortung der Frage, ob alle Wegerechte geklärt sind, oder ob sich durch Fahr- und Nutzungsrechte Einschränkungen bei der Nutzung des Geländes ergeben. Auch möchte die Fraktion wissen, ob der Stadt für den Erwerb oder die Nutzung der privaten Grundstücksteile Kosten entstehen oder bereits entstanden sind.

Ein anderer Fragenkomplex befasst sich mit wasserrechtlichen Themen. Mit dem Bau des Westparks sind nämlich Eingriffe in die Lenne verbunden, beispielsweise für das Anlegen eines künstlichen Bachlaufs, der mit Flusswasser gespeist werden soll. Ob das auch mit dem Landeswassergesetz vereinbar sei, das in diesem Sommer novelliert worden ist, will die WBG wissen.

Zuletzt fragt die WBG danach, ob auf die Anlieger durch Straßenausbau oder andere Maßnahmen Kosten zukommen. Ausschussvorsitzender Jürgen Henke (SPD) hat den WBG-Antrag in Absprache mit der Bürgermeisterin auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung (Ustea) gesetzt.

Die Verwaltung werde dazu in der Sitzung, die für Dienstag, 15. November (17 Uhr, Rathaus), terminiert ist, Stellung nehmen, heißt es in einem Beratungspapier.

Quelle: Süderländer Volksfreund 05.11.2016